1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Waren bei der
OEGE Trading GmbH & Co. KG
Pierbusch 6
44536 Lünen
Tel.: +49 (0) 231 / 43892110
E-Mail: mail@oege-trading.de

vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin:
OEGE Verwaltungsgesellschaft mbH
Pierbusch 6
44536 Lünen

Amtsgericht Dortmund HRB 25043 (persönlich haftend)
diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Özcan Gölyeri

Amtsgericht Dortmund
Registernummer: HRA 17563

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE284469981

(nachfolgend nur: OEGE Trading)

1.2
Unternehmer im Sinne des Gesetzes (§ 14 BGB) und dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1.3
Unternehmer werden nachfolgend in den AGB „Kunde“ genannt.

1.4
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen

2. Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge

2.1
Der Bestellprozess bei Nutzung des Onlineshops unter der Internet-Domain: https://shop.oege-trading.de/ gestaltet sich wie folgt:

  • Die Darstellung von Waren im Onlineshop stellt kein Angebot der OEGE Trading dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese Produkte bei der OEGE Trading zu bestellen.
  • Der Kunde gibt seine Anfrage für ein unverbindliches Angebot ab, indem er die gewünschte Menge von einer oder verschiedenen Waren in den Warenkorb legen kann. Der Kunde kann vor der verbindlichen Zusage innerhalb des Shopsystems seine Angaben jederzeit korrigieren. Dies gilt sowohl für die Anzahl der bestellten Waren als auch für die ausgewählten Waren selbst. Zu diesem Zweck kann der Kunde seine Angaben per Maus oder Tastatur ändern und sowohl Waren aus dem Warenkorb entfernen als auch die Anzahl der einzelnen zu bestellenden Ware erhöhen oder aber verringern. Zudem werden alle Angaben zur Bestellung vor dem Abschluss der Bestellung nochmals dargestellt und dem Kunden die Möglichkeit der Korrektur ermöglicht.
  •  Bei Bestellungen innerhalb der EU gilt:
    • Der Versand ist innerhalb der EU ab einem Netto-Mindestbestellwert von 300€ möglich, der Versand ist dann automatisch kostenlos.
      o Produkte, die verfügbar sind, kann der Kunde zu gewünschter Menge in seinen Warenkorb legen und verbindlich bestellen. Die Ware ist dann für ihn fest reserviert und wird versandfertig vorbereitet. Die voreingestellte Zahlungsweise für Neukunden ist Vorkasse, diese erhalten neben der Auftragsbestätigung eine Proforma-Rechnung. Nachdem der Kunde das verbindliche Angebot angenommen hat, kann er nachträglich keine Daten mehr ändern – weder die Lieferadresse noch die Anzahl oder Auswahl an Waren. Er kann außerdem auch nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten oder bestimmte Artikel stornieren.
  • Bei Bestellungen außerhalb der EU gilt: Möchte der Kunde die Ware von OEGE Trading in Länder außerhalb der EU versenden lassen, so kann er die Produkte und Produktbeschreibungen zwar online einsehen. Allerdings muss er seine Anfrage für die Ware per Email an OEGE Trading richten. OEGE Trading wird dann die Anfrage prüfen und dem Kunden ein Angebot schicken, dass der Kunde per E-Mail annehmen kann (siehe 2.2).
  • Der Vertrag kommt bei Bestellungen innerhalb der EU mit Übersendung der Auftragsbestätigung zu Stande/Versendung der Waren aus der Bestellung. Bei Bestellungen außerhalb der EU kommt der Vertrag mit der Angebotsannahme durch den Kunden zustande.

2.2
Bei einer Bestellung der gewünschten Produkte durch den Kunden per E-Mail, per Telefax, schriftlich, telefonisch oder per Messenger (z.B. WhatsApp, Facebook Messenger, Skype etc.), jedoch nur an offizielle durch OEGE Trading für den Betrieb des Unternehmens genutzte Mobilfunknummern, ist die Bestellung des Kunden ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. OEGE Trading wird dem Kunde den Zugang seiner Bestellung unverzüglich bestätigen. Dies ist jedoch keine Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages durch OEGE Trading. Ein Vertrag kommt mit Übersendung der Rechnung zustande.
Bitte beachten Sie, dass der Vertragstext bezüglich Ihrer Bestellung bei uns nicht gespeichert wird und nach Vertragsschluss nicht mehr abgerufen werden kann. Der Vertragstext ist auf der Rechnung der OEGE Trading einsehbar sowie auf der Internetseite der OEGE Trading.

2.3
OEGE Trading ist berechtigt, eine Bestellung in Teilen auszuführen. Jede Teillieferung gilt als eine Lieferung im Sinne der AGB.

2.4
Alle Ratschläge und Mitteilungen von OEGE Trading in Bezug auf die voraussichtlichen Anwendungsmöglichkeiten der von OEGE Trading zu liefernden Produkte sind unverbindlich und dienen lediglich als unverbindliche Richtwerte.

2.5
OEGE Trading ist berechtigt, jederzeit Änderungen vorzunehmen. Sollte unsere Bestellbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollte der Darstellung und Festlegung der Produktpreise technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt. Im Rahmen der Anfechtung müssen wir unseren Irrtum Ihnen gegenüber beweisen. Bereits durch den Kunden erbrachte Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

2.6
Der Vertragstext wird in dem Shopsystem des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Kunde stets auf dieser Internetseite einsehen. Die Daten der einzelnen Bestellung sowie die AGB werden dem Kunden automatisiert per E-Mail zugeschickt.

2.7
Für den Abschluss von Verträgen steht die deutsche Sprache und die englische Sprache zur Verfügung.

3. Preise und Mindesteinkaufswert pro Bestellung

3.1.
Alle Preise basieren immer auf den zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Preisangabe gültigen Werkspreisen, Materialpreisen, Transportpreisen usw.. In den dargestellten Preisen sind weder die gesetzliche Umsatzsteuer noch die jeweilig anfallenden Liefer- und Versandkosten enthalten. Die Informationen über den Gesamtpreis und die Preisberechnung (exkl. Versandkosten) kann der Kunde während des Bestellvorgangs nach Einlage des Warenkorbs erfahren. Dazu muss der Kunde auf das Symbol mit der Bezeichnung Warenkorb klicken. Die Berechnung der Versandkosten erhält der Kunde im Angebot per Email.

3.2
Die Versandkosten belaufen sich wie folgt:
Bei Vorabüberweisung in EU: Ab 300€ Bestellwert versandkostenfrei innerhalb der EU.
Die Versandkosten für den Versand in das EU-Ausland und für die Versendung außerhalb der EU erhält der Kunde im Kostenvoranschlag, nachdem er ein Angebot eingefordert hat.

3.3
Für die Nutzung unseres Onlineangebotes und die Vornahme einer Bestellung entstehen keine weiteren Kosten, die über die bloße Nutzung Ihres Internetzugangs hinausgehen.

3.4
Mit Aktualisierung der Internet-Seite werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über die angebotenen Waren ungültig. Maßgeblich ist die Darstellung zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren durch den Kunden.

3.5.
Wenn sich nach dem Datum des Angebots von OEGE Trading innerhalb von 48 Stunden Fabrikpreise, Materialpreise, Löhne, Sozialabgaben, Steuern, Transportkosten, Versicherungsprämien oder andere preisbestimmende Faktoren verteuern – einschließlich Preiserhöhungen infolge einer Abwertung des Euro – oder wenn sich infolge einer Änderung eines oder mehrerer dieser Faktoren die Gewinnspannen von OEGE Trading ändern, auch wenn dies aus Umständen resultiert, die bereits zum Zeitpunkt des Angebots vorhersehbar waren, ist OEGE Trading berechtigt, ihre Preise bis zur vollständigen Lieferung an den Käufer zu ändern.

3.6.
Wenn die Preiserhöhung nach Ziffer 3.5 mehr als 20 % gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis beträgt, hat der Käufer das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, die innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum der Mitteilung über die Preiserhöhung abgesendet wird, ohne dass er Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund dieser Auflösung hat.

3.7.
Wenn OEGE Trading einen Dritten mit der Ausführung eines Vertrags beauftragt und dieser Dritte seine Preise und/oder Tarife erhöht, ist OEGE Trading berechtigt, die neu geltenden Preise und/oder Tarife mit sofortiger Wirkung an den Käufer weiterzugeben.

3.8.
Die von OEGE Trading angegebenen Preise sind immer in Euro, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer (VAT) und andere ähnliche Abgaben und ohne Verpackungs- und Versandkosten.

3.9
Kunden (egal ob sie innerhalb Deutschlands bestellen oder ins Ausland) können Ware grundsätzlich erst ab einem Einkaufswert von 300€ bestellen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1.
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden oder nachstehend angegeben sind, zahlt der Käufer den Gesamtbetrag der Rechnung bzw. der Proforma-Rechnung im Voraus/per Vorkasse ohne Skontoabzug, aus welchem Grund auch immer. Bevor OEGE Trading mit der Ausführung des bestätigten Auftrags fortfährt, ist sie berechtigt, vom Käufer in Bezug auf seine Zahlungsverpflichtungen eine Vorauszahlung bis zu einem Höchstbetrag des Gesamtbetrags gemäß der Vereinbarung mit dem Käufer zu verlangen oder – nach dem Ermessen von OEGE Trading – eine Sicherheit wie eine unwiderrufliche Bankgarantie bis zu einem Höchstbetrag des vom Käufer zum Zeitpunkt der Ausführung geschuldeten Betrags zu leisten.

4.2.
Wenn der Käufer sich weigert, die von OEGE Trading geforderte Vorauszahlung oder Sicherheit zu leisten, hat OEGE Trading das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine entsprechende schriftliche Erklärung aufzulösen, unbeschadet der anderen in diesen Bedingungen genannten Auflösungsgründe und unbeschadet des Rechts auf Ersatz der OEGE Trading durch die Auflösung des entstandenen Schadens. Sollte OEGE Trading einen Schaden gegenüber dem Käufer aufgrund der Nichtleistung der Vorauszahlung oder Sicherheit geltend machen, ist dem Käufer der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der von OEGE Trading geltend gemachte Schaden.

4.3
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.4
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.5
Der Käufer ist nicht berechtigt, ausstehende Rechnungen mit einer Forderung gegenüber OEGE Trading zu verrechnen, noch ist der Käufer berechtigt, Waren zum Nachteil von OEGE Trading zu beschlagnahmen.

4.6
Wenn der Käufer nicht mit Vorkasse, sondern innerhalb der für ihn individuellen Zahlungsbedingungen nicht innerhalb der individuellen Frist bezahlt hat, befindet sich der Käufer in Verzug, und OEGE Trading ist berechtigt, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, Verzugszinsen i.H. des gesetzlichen Zinssatzes in Höhe von neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bezogen auf den noch offenen Gesamtbetrag sowie im Falle einer Mahnung 2,50€ Mahngebühren bis zum Tag der vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen, und zwar unbeschadet der anderen Rechte, die OEGE Trading zustehen. Sollte OEGE Trading einen Schaden gegenüber dem Käufer aufgrund der Nichtleistung der Vorauszahlung oder Sicherheit geltend machen, ist dem Käufer der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der von OEGE Trading geltend gemachte Schaden.

4.7
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer ist OEGE Trading berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die (weitere) Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen auszusetzen, bis der Käufer die (Zahlungs-)Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, einschließlich der Zahlung der fälligen Zinsen und Kosten.

4.8
Neben den Verpflichtungen, die sich aus den AGB und dem/den geschlossenen Vertrag/Verträgen ergeben, schuldet der Käufer OEGE Trading auch alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die OEGE Trading aufgewendet hat oder aufwenden muss, um vom Käufer die Einhaltung, Auflösung oder Entschädigung gemäß dem/den geschlossenen Vertrag/Verträgen zu fordern, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, oder um sich gegen Forderungen des Käufers zu verteidigen.

4.9
Außergerichtliche Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, in dem OEGE Trading die Hilfe eines Dritten für die Rechtshilfe in Anspruch genommen hat, einschließlich der Einziehung von Beträgen, die OEGE Trading zustehen.

4.10
Unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche belaufen sich die außergerichtlichen Kosten in jedem Fall in Höhe der anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens gemäß den für die Abrechnung der entstehenden Gebühren gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder der vertraglichen Vereinbarung von OEGE Trading mit dem Inkassounternehmen. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Änderung oder Stornierung der Bestellung

5.1.
Wenn der Käufer Änderungen jeglicher Art an der ursprünglichen Bestellung vornehmen möchte, bedürfen diese der Zustimmung von OEGE Trading per E-Mail. Die sich aus diesen Änderungen ergebenden zusätzlichen Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

5.2.
Im Falle einer Stornierung ist der Käufer verpflichtet, OEGE Trading alle Vorbereitungs-, Lager- und sonstigen Kosten, die bereits aufgrund der Ausführung des Auftrags entstanden sind, zu erstatten und eine Entschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Netto-Preises zu zahlen; dies alles unbeschadet des Rechts von OEGE Trading auf Entschädigung für den gesamten durch die Stornierung erlittenen Schaden. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale

5.3.
Unbeschadet des Vorstehenden muss der Käufer OEGE Trading rechtzeitig und schriftlich informieren, wenn er nach der Auftragserteilung Änderungen bei der Ausführung des Auftrags wünscht. Im Falle einer Änderung der Mengen muss der Käufer dies innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum der Bestätigung schriftlich mitteilen.

5.4.
Die Änderung oder Stornierung einer Bestellung ist weder für Produkte, die bereits zur Lieferung versandt wurden, noch für Produkte, die OEGE Trading speziell für den Käufer bestellt hat, zulässig.

5.5.
Die Durchführung von dringenden mündlichen und/oder telefonischen Änderungen an einer bereits aufgegebenen Bestellung erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Käufers.

5.6.
Die Änderung einer Bestellung kann zu einer Änderung der vereinbarten Lieferzeit führen; in diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

6. Lieferfrist und Lieferung

6.1.
Die Lieferzeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem OEGE Trading eine Auftragsbestätigung versendet hat oder mit der Ausführung des Auftrags gemäß den Bestimmungen in Artikel 2 dieser AGB begonnen hat. Wenn bestimmte Informationen oder die Erledigung bestimmter notwendiger Formalitäten für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst, wenn OEGE Trading alle erforderlichen Informationen erhalten hat oder die notwendigen Formalitäten erledigt sind. Wenn OEGE Trading bei der Bestellung eine Anzahlung verlangt, beginnt die Lieferfrist erst an dem Tag, an dem diese Anzahlung eingegangen ist.

6.2.
Die von OEGE Trading angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, auch wenn OEGE Trading sich bemüht, sie so genau wie möglich einzuhalten, und sind nur annähernd und daher niemals eine Frist im Sinne des Gesetzes. Eine Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Käufer niemals zu einer Entschädigung, zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für ihn aus dem betreffenden Vertrag oder einem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag ergeben könnte, es sei denn, es liegen nachweislich Fehler des Personals oder von OEGE Trading beauftragter Dritter vor.

6.3.
Wenn der Käufer der Meinung ist, dass OEGE Trading die Lieferfrist überschritten hat, ist der Käufer in jedem Fall verpflichtet, OEGE Trading per-E-Mail in Verzug zu setzen und OEGE Trading eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren.

6.4.
Für jeden Schaden, den der Käufer aufgrund der Überschreitung der Lieferfrist erleidet, gelten die Bestimmungen von Artikel 14 der AGB in vollem Umfang.

6.5.
Verzögerungen bei der Ausführung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, einschließlich der Ursachen seitens des Personals von OEGE Trading oder der Lieferanten, führen automatisch zu einer Verlängerung der angegebenen Lieferzeit um so viele Tage, wie die Verzögerung dauert.

6.6.
Eine Verschiebung der Lieferung auf Wunsch des Käufers kann nur mit schriftlicher Zustimmung von OEGE Trading durch E-Mail erfolgen. Alle Kosten und Verluste, die OEGE Trading durch diese Verschiebung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Die von OEGE Trading diesbezüglich angegebene Kostenaufstellung ist für den Käufer verbindlich.

7. Gefahrenübergang, Transport, Entgegennahme der Waren

7.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Sitz der OEGE-Trading GmbH & Co. KG, Pierbusch 6, 44536 Lünen, Deutschland vereinbart.

7.2
Sofern der Käufer es wünscht, wird OEGE Trading die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

7.3
Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

8. Transportschäden / Ausschlussfrist für Mängelanzeige

Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB und gehört der Vertrag, den der Käufer mit OEGE Trading abschließt zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gilt § 377 HGB.

9. Aussetzung und Auflösung

9.1.
Für den Fall, dass der Käufer
a. einer Verpflichtung, die sich aus dem betreffenden Vertrag oder einem anderen mit OEGE Trading geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, einschließlich finanzieller Verpflichtungen und Verpflichtungen, die sich aus Ziffer 4 ergeben;
b. mit der Beschlagnahme seiner Produkte konfrontiert wird;
c. selbst Insolvenz anmeldet oder von einem Dritten in seinem Namen Insolvenz angemeldet wird;
d. einen Zahlungsaufschub beantragt;
e. die Arbeit einstellt oder das Unternehmen liquidiert;
f. unter Zwangsverwaltung und/oder Kuratel und/oder eine ähnliche ausländische Variante gestellt wird;
g. ohne Wissen von OEGE Trading irgendwelche Zahlungsvereinbarungen mit Gläubigern trifft oder Forderungen Dritter nach Ablauf der Zahlungsfrist unbezahlt lässt,
hat OEGE Trading das Recht, ohne gerichtliches Einschreiten die Ausführung jedes mit dem Käufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise auszusetzen oder – nach eigenem Ermessen – den Vertrag/die Verträge ganz oder teilweise durch eine entsprechende schriftliche Erklärung aufzulösen, ohne dass OEGE Trading zu irgendeiner Entschädigung oder Garantie (mehr) verpflichtet ist, und unbeschadet der anderen Rechte, die OEGE Trading zustehen, einschließlich des Rechts auf Rücknahme der von OEGE Trading gelieferten Produkte und des Rechts auf vollständigen Schadenersatz.

9.2.
In den in Absatz 1 genannten Fällen sind alle Forderungen, die OEGE Trading gegenüber dem Käufer hat oder erlangt, sofort fällig und zahlbar.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1
OEGE Trading behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OEGE Trading berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch OEGE Trading liegt ein Rücktritt vom Vertrag. OEGE Trading ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

10.2
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

10.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen hat der Käufer OEGE Trading unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit OEGE Trading Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, OEGE Trading die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den OEGE Trading entstandenen Ausfall.

10.4
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt OEGE Trading jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) der Forderung von OEGE Trading ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von OEGE Trading, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OEGE Trading verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann OEGE Trading verlangen, dass der Käufer OEGE Trading die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.5
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für OEGE Trading vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, OEGE Trading nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OEGE Trading das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

10.6
Wird die Kaufsache mit anderen, OEGE Trading nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt OEGE Trading das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer OEGE Trading anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

10.7
Der Käufer tritt OEGE Trading auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von OEGE Trading gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

10.8
OEGE Trading verpflichten sich, die OEGE Trading zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der OEGE Trading die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der OEGE Trading.

11. Zurückbehaltungsrecht

OEGE Trading ist berechtigt, die Verpflichtung zur Lieferung von Produkten, die sich im Rahmen des betreffenden Rechtsverhältnisses im Besitz von OEGE Trading befinden oder anderweitig im Rahmen eines regelmäßigen Kontakts im Besitz von OEGE Trading verbleiben, aufzuschieben, bis der Käufer seine Verpflichtung zur Entschädigung von OEGE Trading für erlittenen Schaden und zur Zahlung von ausstehenden Beträgen, einschließlich Zinsen und Kosten, erfüllt hat.

12. Gewährleistung und Herstellergarantie

12.1
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

12.2

12.2.1
Zwischen OEGE Trading und dem Käufer wird vereinbart, dass Beschaffenheitsvereinbarungen gegenüber den objektiven Anforderungen der Kaufsache Vorrang haben.

12.2.2
Zwischen OEGE Trading und dem Käufer wird vereinbart, dass kein Mangel der Kaufsache vorliegt, wenn der Käufer auf bei OEGE Trading gekaufte Hygieneartikel, bei denen sich kein Hygienesiegel vom Hersteller befindet, ein eigenes Hygienesiegel anbringt. In diesem Fall ist OEGE Trading selbst auch nicht möglich, einen Mangel gegenüber Vorlieferanten und/oder Hersteller der Produkte im Sinne des Gewährleistungsrechtes anzuzeigen.

12.3
Soweit ein von OEGE Trading zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist OEGE Trading nach deren Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist OEGE Trading verpflichtet, alle zum Zweck der Mangel-beseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
OEGE Trading ist durch den Käufer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Für OEGE Trading ist eine angemessene Frist eine Frist von mindestens 21 Tagen ab Eingang der Ware und Erklärung der Nacherfüllung. Vor Ablauf der angemessenen Frist ist eine Gutschrift für eingesandte Waren ausgeschlossen.

12.4
Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

12.5
Soweit sich nachstehend (12.5, 12.6 und 12.7) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. OEGE Trading haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet OEGE Trading nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

12.6
Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet OEGE Trading nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer von OEGE Trading garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.

12.7
Sofern OEGE Trading schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß § 8.4 ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn OEGE Trading solche Pflichten schuldhaft verletzt, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

12.8
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.9
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

12.10
Von den vorstehenden Ausführungen nicht betroffen sind Ansprüche aus einer möglicherweise für einzelne Waren bestehende Herstellergarantie.

13. Lieferstörungen

13.1
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Der Käufer ist ferner verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn OEGE Trading die Verzögerung zu vertreten hat.

13.2
Die Fristen für OEGE Trading zur Lieferung verlängern sich in folgenden Fällen und deren Eintritt angemessen:
(a)
höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung),
(b)
Angriffe Dritter auf unser IT-System (z.B. Viren, Trojaner, DDos-Attacken), soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
(c)
Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, oder
(d)
nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung an uns.
(e)
eine zu höhere Gewalt ähnliches Ereignis, z.B. ein Katastrophenfall, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, und/oder unter Umständen auf ein vorbezeichnetes Ereignis beruhende behördliche Maßnahmen, wie Z.B. Schließungen des Betriebes des Anbieters oder mit diesem zur Ausführung des Vertrages verbundenen Dritten

13.3
Setzt der Käufer OEGE Trading, nachdem OEGE Trading bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen in Höhe des vorhersehbaren Schadens dem Käufern nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

13.4
Die Haftungsbegrenzungen gemäß 12.3 und 12.4 gelten nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

13.5
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von OEGE Trading setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

13.6
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist OEGE Trading berechtigt, den OEGE Trading entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

13.7
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann OEGE Trading für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, dem Käufer berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleiben dem Käufer und OEGE Trading unbenommen.

13.8
Die in Ziffer 13.2 (a) und /oder Ziffer 12.2 (e ) genannten Situationen haben zur Folge, dass OEGE Trading von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist und/oder ihrer Lieferverpflichtung entbunden wird, ohne dass der Käufer auf dieser Grundlage ein Recht auf Schadenersatz, Kosten und Zinsen geltend machen kann. OEGE Trading wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn eine Situation nach Ziffer 13.2 (a) und /oder Ziffer 13.2 (e ) eintritt.

13.9.
Wenn eine Situation nach Ziffer 13.2 (a) und /oder Ziffer 13.2 (e ) als dauerhaft zu betrachten ist, können sowohl OEGE Trading als auch der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise durch eine entsprechende schriftliche Erklärung auflösen. Eine dauerhafte Situation liegt vor, wenn die Situation nach Ziffer 13.2 (a) und /oder Ziffer 13.2 (e ) länger als vier Monate andauert. Weder OEGE Trading noch der Käufer können in einem solchen Fall Schadenersatz fordern.

14. Haftung

14.1.
OEGE Trading ist nicht verpflichtet, den Käufer für Kosten und Schäden aufgrund von persönlichen Unfällen zu entschädigen. OEGE Trading ist gegenüber dem Käufer niemals verpflichtet, Kosten und Schadenersatz zu leisten für Schäden an (un)beweglichen Produkten, für den Verlust des Mehrwerts der gelieferten Produkte infolge ihrer vollständigen oder teilweisen Unbrauchbarkeit, die dem Käufer oder Dritten direkt oder indirekt zugefügt wurden, sowie für Schäden anderer Art, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens OEGE Trading zurückzuführen ist. Eine Haftung der OEGE Trading für Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

14.2.
Der Käufer ist verpflichtet, die von OEGE Trading gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und sie korrekt zu verwenden und sie auf keinen Fall unsachgemäß oder für einen anderen Zweck als den, für den sie nach objektiven Kriterien geeignet sind, zu verwenden.

14.3.
OEGE Trading haftet nicht für Folge- oder Handelsverluste, indirekte Schäden, entgangene Einsparungen und Gewinn- oder Umsatzverluste, in welchem Sinne auch immer, oder auf welche Weise auch immer, die von OEGE Trading verursacht wurden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

14.4.
OEGE Trading ist bereit, dem Käufer spezifische Ratschläge zur Verwendung eines bestimmten Produkts zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass der Käufer OEGE Trading umfassende und vollständige Informationen über die beabsichtigte Verwendung zur Verfügung stellt. Der Käufer trägt immer die alleinige Verantwortung für die Art und Weise, wie er die Beratung verarbeitet.

14.5.
Alles in dieser Bestimmung Festgelegte gilt unbeschadet der Schäden, die die direkte oder indirekte Folge der im vorigen Absatz genannten Beratung oder der auf Wunsch des Käufers durchgeführten Montage- und Reparaturleistungen sind, in dem Sinne, dass immer dann, wenn im Rahmen von Schäden als direkte oder indirekte Folge der von OEGE Trading erbrachten Beratung oder Montage- und Reparaturleistungen auf die Produkthaftung Bezug genommen wird, dies als „Produkthaftung und/oder Dienstleistungshaftung“ zu verstehen ist.

14.6.
Der Käufer schützt OEGE Trading vor allen Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen, die OEGE Trading infolge der Inanspruchnahme durch Dritte, einschließlich der eigenen Mitarbeiter des Käufers, aufgrund von Schäden, die durch ein von OEGE Trading geliefertes oder zu lieferndes Produkt verursacht wurden, erleidet, einschließlich Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Bezug auf Produkthaftung und/oder Dienstleistungshaftung sowie in Bezug auf die Verletzung von Patenten und/oder anderen geistigen Eigentumsrechten durch OEGE Trading infolge der Verwendung von Daten, Zeichnungen, Anweisungen, die vom Käufer oder in seinem Namen in Bezug auf die herzustellenden Produkte und/oder die anzuwendenden Arbeitsmethoden und dergleichen zur Verfügung gestellt wurden.

14.7.
Wenn OEGE Trading von Dritten im Sinne des vorigen Absatzes haftbar gemacht wird, wird der Käufer OEGE Trading alle Kosten für juristische und andere Hilfen, die OEGE Trading im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen entstanden sind, wie z.B. Verteidigung, Verhandlung und dergleichen, vollständig erstatten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kosten mindestens 15 % des geltend gemachten Schadens betragen, unbeschadet des Rechts von OEGE Trading, die tatsächlichen angemessenen Kosten für die Rechtshilfe vom Käufer zurückzufordern. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

14.8.
Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen haftet OEGE Trading gegenüber dem Käufer niemals für einen höheren Betrag als den in der Vereinbarung mit dem Käufer für die Lieferung der Produkte und Materialien, die mittelbar oder unmittelbar zu dem Schaden geführt haben, einschließlich des Schadens, der durch Verzögerungen entstanden ist, festgelegten Preis.

14.9.
In allen Fällen, in denen der Käufer aufgrund der Bestimmungen in Ziffer 14. verpflichtet ist, OEGE Trading zu entschädigen, ist der Käufer auch verpflichtet, einer Aufforderung zur Entschädigung von OEGE Trading in einem Gerichtsverfahren nachzukommen.

14.10.
Das Recht auf Schadensersatz unter Anwendung der vorgenannten Bestimmungen der Ziffer 14. für alle Verträge, die unter die AGB fallen, verjährt ein Jahr nach dem Rechnungsdatum.

15. Schutzrechte Dritter

15.1
OEGE Trading gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aus Verträgen nach Ziffer 2. der AGB keine Schutzrechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union verletzt werden. Schutzrechte im Sinne dieser Vorschrift und der AGB sind insbesondere, aber nicht abschließend, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Designrechte/Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Markenrechte sowie der sog. ergänzende Leistungsschutz nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

15.2
Bei Bestellungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der EU, ist der jeweilige Käufer verpflichtet vor einem Abschluss eines Kaufvertrages und vor der Lieferung durch OEGE Trading zu prüfen, ob die Waren aus der Bestellung bei OEGE Trading in dem jeweiligen Lieferzielland und/oder Land des Verkaufes an Endkunden unter Beachtung der für das jeweiligen Land geltenden Schutzrechte angeboten, beworben, in das jeweilige Land eingeführt oder sonst wie in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Die OEGE Trading führt keine Prüfung der jeweiligen Schutzrechtslage durch. Dies ist die Pflicht des Käufers.

15.3
Der Käufer stellt OEGE Trading von allen Ansprüchen Dritter aus und im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten frei, die unter Verletzung der Pflicht nach 15.2 gegenüber der OEGE Trading geltend gemacht werden. Diese Freistellung bezieht sich auf sämtliche Aufwendungen, Schäden und Kosten einschließlich Kosten für eigene und fremde Rechtsbeistände.

16. Gerichtstand und Erfüllungsort

16.1
Sofern der Kunde Kaufmann oder Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz der OEGE Trading Gerichtsstand; OEGE Trading ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
16.2
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von OEGE Trading Erfüllungsort.

17. Schlussbestimmungen

17.1
Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht.

17.2
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts,des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren-kauf (CISG), finden ausdrücklich keine Anwendung.

17.3
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.

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